Jahrgang 1952: Wann in Rente?

Wer 1952 geboren ist, geht mit 65 Jahre und 6 Monate in Rente – der früheste Rentenbeginn mit 35 Beitragsjahren ist 63. Alle Stufen für den Jahrgang 1952: abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren, Rentenbeginn und Abschläge.

Regelaltersgrenze

65 Jahre und 6 Monate

Rentenbeginn ca. Juli 2017

Mit 45 Jahren

63 Jahre

abschlagsfrei

Mit 63 (35 Jahre)

9,0 %

Abschlag dauerhaft

Rententabelle für den Jahrgang 1952

RentenartRenteneintrittsalterRentenbeginn ca.Abschlag
Regelaltersgrenze65 Jahre und 6 MonateJuli 2017keiner
Mit 45 Beitragsjahren63 JahreJanuar 2015keiner
Frühester Rentenbeginn (35 Jahre)63 JahreJanuar 2015−9,0 % dauerhaft

Alle Jahrgänge im Vergleich: Rententabelle 1947–1975

Was bedeutet das für den Jahrgang 1952?

Das Renteneintrittsalter steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre (Regelaltersgrenze). Für den Jahrgang 1952 liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei65 Jahre und 6 Monate – Sie erreichen diese Grenze voraussichtlich im Juli 2017. Ein Rentenbeginn genau an dieser Grenze ist abschlagsfrei: Ihr Zugangsfaktor beträgt 100 %.

Abschlagsfrei früher: Mit 45 Beitragsjahren (besonders langjährig Versicherte) dürfen Sie bereits ab 63 Jahre aufhören – ohne Abzüge.

Rentenwert: Ein Entgeltpunkt ist ab dem 1. Juli 2026 42,52 € wert; die Standardrente (45 EP) liegt bei 1.913,40 € im Monat.Berechnen Sie hier Ihre geschätzte Monatsrente.

Frühester Rentenbeginn für den Jahrgang 1952

Der früheste Rentenbeginn mit 35 Beitragsjahren ist 63 Jahre. Für den Jahrgang 1952bedeutet das 30 Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze und damit 30 × 0,3 % =9,0 % weniger Rente – dauerhaft. Mit 45 Beitragsjahren geht es abschlagsfrei – Details auf derRente-mit-63-Seite. Nach 2 Jahren Aufschub ab der Regelaltersgrenze wäre die Rente dafür rund 12 % höher (0,5 % je Monat).

Mütterrente III ab 2027

Sind Sie im Jahrgang 1952 geboren und haben Kinder vor 1992? Dann steigt Ihre Rente ab dem 1. Januar 2027 um 0,5 Entgeltpunkte pro Kind (+21,26 €/Monat) – mitMütterrente-Rechnerdie genaue Mehrrente berechnen.

FAQs

FAQ Rentenalter 1952

Wann gehe ich in Rente, wenn ich 1952 geboren bin?

Wer 1952 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahre und 6 Monate – das entspricht einem Rentenbeginn etwa im Juli 2017. Sie können auch früher aufhören – dann aber mit Abschlägen.

Was ist der früheste Rentenbeginn für den Jahrgang 1952?

Der früheste Rentenbeginn ist mit 63 Jahren und mindestens 35 Beitragsjahren möglich („Rente mit 63“). Da die Regelaltersgrenze für 1952 bei 65 Jahre und 6 Monate liegt, kostet das 30 Monate × 0,3 % = 9,0 % Abschlag – dauerhaft auf die Monatsrente.

Wann kann Jahrgang 1952 abschlagsfrei aufhören?

Wer 45 Beitragsjahre (besonders langjährig Versicherte) erreicht, kann ab 63 Jahre ohne Abschlag in Rente gehen – das sind 30 Monate vor der Regelaltersgrenze von 65 Jahre und 6 Monate.

Wie hoch fällt die Rente für den Jahrgang 1952 aus?

Das hängt von Ihren Entgeltpunkten ab: 45 Jahre mit Durchschnittsverdienst ergeben die Standardrente von 1.913,40 € (Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli 2026). Mit dem Rentenrechner schätzen Sie Ihre persönliche Monatsrente in unter einer Minute.