Jahrgang 1958: Wann in Rente?

Wer 1958 geboren ist, geht mit 66 Jahre in Rente – der früheste Rentenbeginn mit 35 Beitragsjahren ist 63. Alle Stufen für den Jahrgang 1958: abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren, Rentenbeginn und Abschläge.

Regelaltersgrenze

66 Jahre

Rentenbeginn ca. Januar 2024

Mit 45 Jahren

64 Jahre

abschlagsfrei

Mit 63 (35 Jahre)

10,8 %

Abschlag dauerhaft

Rententabelle für den Jahrgang 1958

RentenartRenteneintrittsalterRentenbeginn ca.Abschlag
Regelaltersgrenze66 JahreJanuar 2024keiner
Mit 45 Beitragsjahren64 JahreJanuar 2022keiner
Frühester Rentenbeginn (35 Jahre)63 JahreJanuar 2021−10,8 % dauerhaft

Alle Jahrgänge im Vergleich: Rententabelle 1947–1975

Was bedeutet das für den Jahrgang 1958?

Das Renteneintrittsalter steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre (Regelaltersgrenze). Für den Jahrgang 1958 liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei66 Jahre – Sie erreichen diese Grenze voraussichtlich im Januar 2024. Ein Rentenbeginn genau an dieser Grenze ist abschlagsfrei: Ihr Zugangsfaktor beträgt 100 %.

Abschlagsfrei früher: Mit 45 Beitragsjahren (besonders langjährig Versicherte) dürfen Sie bereits ab 64 Jahre aufhören – ohne Abzüge.

Rentenwert: Ein Entgeltpunkt ist ab dem 1. Juli 2026 42,52 € wert; die Standardrente (45 EP) liegt bei 1.913,40 € im Monat.Berechnen Sie hier Ihre geschätzte Monatsrente.

Frühester Rentenbeginn für den Jahrgang 1958

Der früheste Rentenbeginn mit 35 Beitragsjahren ist 63 Jahre. Für den Jahrgang 1958bedeutet das 36 Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze und damit 36 × 0,3 % =10,8 % weniger Rente – dauerhaft. Mit 45 Beitragsjahren geht es abschlagsfrei – Details auf derRente-mit-63-Seite. Nach 2 Jahren Aufschub ab der Regelaltersgrenze wäre die Rente dafür rund 12 % höher (0,5 % je Monat).

Mütterrente III ab 2027

Sind Sie im Jahrgang 1958 geboren und haben Kinder vor 1992? Dann steigt Ihre Rente ab dem 1. Januar 2027 um 0,5 Entgeltpunkte pro Kind (+21,26 €/Monat) – mitMütterrente-Rechnerdie genaue Mehrrente berechnen.

FAQs

FAQ Rentenalter 1958

Wann gehe ich in Rente, wenn ich 1958 geboren bin?

Wer 1958 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahre – das entspricht einem Rentenbeginn etwa im Januar 2024. Sie können auch früher aufhören – dann aber mit Abschlägen.

Was ist der früheste Rentenbeginn für den Jahrgang 1958?

Der früheste Rentenbeginn ist mit 63 Jahren und mindestens 35 Beitragsjahren möglich („Rente mit 63“). Da die Regelaltersgrenze für 1958 bei 66 Jahre liegt, kostet das 36 Monate × 0,3 % = 10,8 % Abschlag – dauerhaft auf die Monatsrente.

Wann kann Jahrgang 1958 abschlagsfrei aufhören?

Wer 45 Beitragsjahre (besonders langjährig Versicherte) erreicht, kann ab 64 Jahre ohne Abschlag in Rente gehen – das sind 24 Monate vor der Regelaltersgrenze von 66 Jahre.

Wie hoch fällt die Rente für den Jahrgang 1958 aus?

Das hängt von Ihren Entgeltpunkten ab: 45 Jahre mit Durchschnittsverdienst ergeben die Standardrente von 1.913,40 € (Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli 2026). Mit dem Rentenrechner schätzen Sie Ihre persönliche Monatsrente in unter einer Minute.