Jahrgang 1960: Wann in Rente?
Rentenalter und Renteneintrittsalter für den Jahrgang 1960: Regelaltersgrenze 66 Jahre und 4 Monate, abschlagsfreier Renteneintritt mit 45 Beitragsjahren und frühester Rentenbeginn mit 63.
Regelaltersgrenze
66 Jahre und 4 Monate
Rentenbeginn ca. Mai 2026
Mit 45 Jahren
64 Jahre und 4 Monate
abschlagsfrei
Mit 63 (35 Jahre)
12,0 %
Abschlag dauerhaft
Was bedeutet das für den Jahrgang 1960?
Das Renteneintrittsalter steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre (Regelaltersgrenze). Für den Jahrgang 1960 liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei66 Jahre und 4 Monate – Sie erreichen diese Grenze voraussichtlich im Mai 2026. Ein Rentenbeginn genau an dieser Grenze ist abschlagsfrei: Ihr Zugangsfaktor beträgt 100 %.
Abschlagsfrei früher: Mit 45 Beitragsjahren (besonders langjährig Versicherte) dürfen Sie bereits ab 64 Jahre und 4 Monate aufhören – ohne Abzüge.
Rente mit 63: Der früheste Beginn mit 35 Beitragsjahren ist 63 Jahre. Für den Jahrgang 1960bedeutet das 40 Monate vor der Regelaltersgrenze und damit 40 × 0,3 % =12,0 % weniger Rente – dauerhaft. Mit 45 Beitragsjahren geht es abschlagsfrei – Details auf derRente-mit-63-Seite. Nach 2 Jahren Aufschub ab der Regelaltersgrenze wäre die Rente dafür rund 12 % höher (0,5 % je Monat).
Rentenwert: Ein Entgeltpunkt ist ab dem 1. Juli 2026 42,52 € wert; die Standardrente (45 EP) liegt bei 1.913,40 € im Monat.Berechnen Sie hier Ihre geschätzte Monatsrente.
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FAQs
FAQ Rentenalter 1960
Wann gehe ich mit Geburtsjahr 1960 in Rente?
Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahre und 4 Monate. Das entspricht einem Rentenbeginn etwa im Mai 2026. Sie können auch früher aufhören – dann aber mit Abschlägen.
Kann der Jahrgang 1960 mit 63 in Rente gehen?
Ja, mit mindestens 35 Beitragsjahren ist der früheste Rentenbeginn mit 63 Jahren möglich. Da die Regelaltersgrenze für 1960 bei 66 Jahre und 4 Monate liegt, kostet das 40 Monate × 0,3 % = 12,0 % Abschlag – dauerhaft auf die Monatsrente.
Wann kann Jahrgang 1960 abschlagsfrei aufhören?
Wer 45 Beitragsjahre (besonders langjährig Versicherte) erreicht, kann ab 64 Jahre und 4 Monate ohne Abschlag in Rente gehen – das sind 24 Monate vor der Regelaltersgrenze von 66 Jahre und 4 Monate.
Wie hoch fällt die Rente für den Jahrgang 1960 aus?
Das hängt von Ihren Entgeltpunkten ab: 45 Jahre mit Durchschnittsverdienst ergeben die Standardrente von 1.913,40 € (Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli 2026). Mit dem Rentenrechner schätzen Sie Ihre persönliche Monatsrente in unter einer Minute.